Definition
Im Sinne der Kostenträgerrechnung alle im Unternehmen anfallenden Kosten, die einem Kostenträger nicht direkt zuzuordnen sind, z. B. Kosten für Heizung, Lüftung, Versicherungen. Sie werden über Gemeinkostenzuschläge verrechnet.
Lexikon.
Im Sinne der Kostenträgerrechnung alle im Unternehmen anfallenden Kosten, die einem Kostenträger nicht direkt zuzuordnen sind, z. B. Kosten für Heizung, Lüftung, Versicherungen. Sie werden über Gemeinkostenzuschläge verrechnet.
Bettina Dirks
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